Vielleicht hilft das:
Seit 2019-06 (mit einer Übergangsfrist bis
2021-09-14) wird nun im 6. Aufzählungsstrich
von Abschnitt 15.1 der DIN EN 60204-1 (VDE
0113-1):2019-06 Folgendes gefordert: »Stromkreise, die Steckdosen mit einem Nennstrom
nicht größer als 20A versorgen, müssen mit
einer Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) mit
einem Bemessungsdifferenzstrom von nicht größer als 30mA zusätzlich geschützt sein.« Weder
in den Normen der Reihe DIN VDE 0100
https://www.elektro.net/file/show/83612/6d07c5/DE_2020_7_PP8.pdf
noch in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) gibt es
aber eine Nachrüstverpflichtung.
[Diese Nachricht wurde von gfr am 12. Feb. 2025 editiert.]
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